Gibt es bei der PKV auch Krankengeld?
Das Krankengeld der PKV heißt Krankentagegeld und soll vor Einkommensverlusten schützen, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit entstehen können.
Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit wird das Krankentagegeld, das parallel zur Vollkostenversicherung abgeschlossen werden kann, in voller Höhe steuerfrei ausgezahlt.
Die Höhe ist frei wählbar, darf jedoch das Nettoeinkommen zuzüglich € 15,00 pro Tag nicht übersteigen. Mit den zusätzlichen € 15,00 wird die Beitragszahlung für die Renten- und Arbeitslosenversicherung nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung sichergestellt.