Was bedeutet die allgemeine Versicherungspflicht?
Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt, die jeden Bürger mit einem Wohnsitz in Deutschland dazu verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen.
Prinzipiell ist jeder der nicht zu einem der nachfolgenden Personenkreise gehört der privaten Krankenversicherung zuzuordnen:
- in der GKV versichert oder dort versicherungspflichtig,
- Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe,
- Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, oder
- Sozialhilfeempfänger nach Kapitel 3, 4, 6 und 7 des SGB XII.