Was ist ein Leistungsausschluss?
Ist eine Vorerkrankung so schwerwiegend, dass der Versicherer sie nicht gegen Vereinbarung eines Risikozuschlages versichern kann, so kann er seinem Versicherungskunden einen Leistungsausschluss anbieten.
Das bedeutet, dass die Erkrankung und alle zukünftigen Folgen daraus nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.
Das ist eine sehr weitreichende und oftmals für den Versicherungskunden nicht einzuschätzende Einschränkung. Sie sollte sehr gut überlegt und mit einem fachkundigen Mediziner besprochen sein.