Was versteht man unter Krankheitskostenvollversicherung?

Die Krankheitskostenvollversicherung muss lt. Gesetz eine so genannte substituive Krankenversicherung sein. Das bedeutet, sie muss dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung ganz oder teilweise entsprechen.

Die Krankheitskostenvollversicherung ist neben der Krankentagegeld- und der Pflegeversicherung Bestandteil der substituiven Krankenversicherung. Sie sieht Leistungen für ambulante, dentale und stationäre Heilbehandlung vor.

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