Was ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?
Die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, wissentlich oder unwissentlich, so erfüllt das den Tatbestand der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherer hat mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren, sobald er davon Kenntnis erhält.
- Er kann vom Versicherungskunden eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungsprämie – einen angemessenen Risikozuschlag - verlangen, wenn die unvollständigen oder unrichtigen Gesundheitsangaben sich risikoerhöhend auswirken. Das wird in der Praxis meistens dann gemacht, wenn die Anzeigepflichtverletzung unwissentlich zumindest aber nicht vorsätzlich geschah und das zusätzliche Risiko versicherungsfähig ist.
- Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Risiko nicht versicherungsfähig ist und er den Antrag bei Kenntnis abgelehnt hätte. Der Vertrag wird aufgehoben und der Beitrag zurückerstattet. Wenn bereits Versicherungsleistungen ausbezahlt wurden, oder ein Anspruch darauf besteht, so wird aufgerechnet.
- Der Versicherer kann bei arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten, d. h. der Vertrag wird aufgehoben ab Beginn und es erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge.