Was passiert mit der Alterungsrückstellung bei einem Versicherungswechsel?
Wenn der Vertrag bereits vor dem 01.04.2007 bestand, dann verbleiben sämtliche Alterungsrückstellungen beim Versicherer im Falle einer Kündigung.
Ist der Vertrag nach dem 01.04.2007 abgeschlossen worden, werden bei einem Versicherungswechsel die Alterungsrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs kalkuliert, wobei der versicherte Tarif unerheblich ist und dem kündigenden Versicherungskunden mitgegeben.