Was versteht man unter Wahlleistungen?
Die Wahlleistungen bezeichnen den Teil der stationären Versorgung, der separat vereinbart werden kann und nicht im Leistungsumfang der allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten ist.
Zu den Wahlleistungen zählt die Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Versorgung durch den Chefarzt, oder einen Belegarzt, bzw. Spezialisten, der nicht Angestellter des Krankenhauses ist.
Wahlleistungen werden gesondert zwischen Patient und Krankenhaus vereinbart, wobei das Krankenhaus über Inhalt und Kosten aufklärt. Die Wahlleistungen werden auch separat abgerechnet.