Wer kann sich in der PKV versichern?
Grundsätzlich jeder, der nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung versicherungspflichtig ist, wie beispielsweise der Künstlersozialkasse oder der Krankenversicherung der Landwirte.
Für Arbeitnehmer ist die Versicherungsmöglichkeit allerdings von verschiedene Faktoren abhängig. Arbeitnehmer müssen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben, um sich im vierten Jahr privat versichern zu können unter der Voraussetzung, auch dann mit dem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze zu überschreiten.