Wie verhält sich das mit dem Beitrag im Basistarif?

Eine der gesetzlichen Auflagen für den Basistarif ist die Preisbindung an den durchschnittlichen Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Das bedeutet, dass der zu zahlende Höchstbeitrag im Basistarif den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Krankenkassen nicht überschreiten darf.

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